Die Hausordnung des GG 06/07
Jeder Schüler sollte in der Schule und im Besonderen in seiner Klassen- bzw. Kursgemeinschaft durch Rücksichtnahme auf seine Mitschüler das Miteinanderleben möglich machen. Dazu bedarf er der Einsicht, dass Ordnung notwendig ist. Für die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln ist daher jeder mitverantwortlich:
1. Die üblichen Höflichkeitsformen gelten auch innerhalb der Schulgemeinschaft, zu der Lehrer, Schüler, Eltern, Verwaltungs- und Hauspersonal gehören.
2. Jeder sollte mithelfen, das Schulgelände und die Einrichtung sauber und in gutem Zustand zu erhalten.
Schuldhafte Beschädigung und Verunreinigung ziehen die Verpflichtung zum Schadenersatz und je nach Lage des Falles Bestrafung nach sich.
3. Während der Schulzeit einschließlich der Vormittagspause darf das Schulgrundstück nicht ohne Erlaubnis durch ein Mitglied des Direktorats verlassen werden. (Ausnahmen: Jahrgangsstufen 10 bis 13 während der Vormittagspause, Jahrgangsstufen 11 bis 13 während unterrichtsfreier Stunden)
4. In allen Teilen des Gebäudes und auf dem Schulgrundstück haben sich die Schüler so zu verhalten, dass Mitschüler nicht belästigt und Unfälle vermieden werden. Darunter fällt unter anderem auch das Herumtollen und Raufen in den Pausen sowie im Winter das Schneeballwerfen. Auch das Mitbringen von spitzen Gegenständen ist untersagt.
5. Auf dem Schulweg, insbesondere in öffentlichen Verkehrsmitteln (Schulbus und S-Bahn!) und an den Haltestellen, muss sich jeder Schüler besonders rücksichtsvoll verhalten. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind zum eigenen Schutz unbedingt einzuhalten.
6. Fahrräder werden grundsätzlich im Fahrradkeller oder in den dafür vorgesehenen Fahrradständern des Freigeländes abgestellt. Das Direktorat kann bei Platzmangel Sonderregelungen treffen. (Haftung kann nicht übernommen werden!)
7. Jeder Klasse werden Garderobenschränke bzw. Garderobenleisten zugeteilt. Mäntel und Jacken dürfen nicht ins Klassenzimmer mitgenommen werden. Für abhanden gekommene Sachen kann die Schule keine Haftung übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr ein Schließfach der Firma Astra Direkt zu mieten.
8. Im akuten Krankheitsfall und bei Unfällen während des Unterrichts erfolgt die erste Versorgung durch das Sekretariat. Es steht ein Krankenraum zur Verfügung.
9. Stellt jemand einen Brand fest, so meldet er die Lage des Brandherdes sofort dem Sekretariat oder der Hausverwaltung. Über die weiterhin zu ergreifenden Maßnahmen gibt das Merkblatt "Feuerschutz, Feueralarm und Fluchtweg" Auskunft, das in jedem Klassenzimmer an gut sichtbarer Stelle aufgehängt ist.
10. Pausenordnung: Um die Grünflächen in gutem Zustand zu erhalten, ist das Betreten untersagt. Die Pausenplätze für die einzelnen Gebäudeteile richten sich nach der Witterung und nach den Jahreszeiten.
a) Im Winter und bei schlechter Witterung:
Altbau: Aufenthalt Pausenhalle Altbau, der 1. Stock ist zu räumen.
Langbau: Aufenthalt Erdgeschoss und 1. Stock, das Untergeschoss ist zu räumen.
Hochbau: Aufenthalt Pausenhalle Hochbau, die Stockwerke 1, 2 und 3 sind zu räumen.
Die im 2. Stockwerk untergebrachten Klassen benützen die südliche Treppe.
b) Im Sommer und bei guter Witterung:
Aufenthalt: Im großen Pausenhof und im Pausengelände östlich des Altbaus.
Die Gebäude sind mit Ausnahme der Verkaufsstellen zu räumen.
(Um den Lehrern die Aufsichtspfllicht zu ermöglichen, dürfen andere Teile des Schulgebäudes nicht betreten werden.)
Schultaschen sollen während der Pausen nicht zum neuen Klassenzimmer gebracht werden.
Papier und Abfälle sind in die aufgestellten Behälter zu werfen.
Beim Pausenverkauf ist darauf zu achten, dass es nicht zu Drängeleien kommt.
Zwischen erstem und zweitem Läuten begeben sich die Schüler zu ihren Klassenzimmern, so dass mit dem zweiten Läuten der Unterricht pünktlich beginnen kann.
11. Während des Unterrichts soll im Interesse aller Beteiligten im Schulhaus Ruhe herrschen. Schülern, die keinen Unterricht haben, werden deswegen Sammelräume zugewiesen. Tischtennis und Tischfußball dürfen nur vor der ersten Stunde, während der Pause und nach der sechsten Stunde gespielt werden. Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so soll der Wechsel so rasch und ruhig wie möglich erfolgen.
Nach Unterrichtsschluss oder bei Klassenwechsel sind die Fenster zu schließen und die Unterrichtsräume abzusperren, nach Unterrichtsschluss müssen zusätzlich die Stühle auf die Tische gestellt werden. Tafelanschriften müssen vom Ordnungsdienst am Ende jeder Stunde zuverlässig beseitigt werden.
Aus Sicherheitsgründen ist in den Klassenzimmern der Gebrauch von Kaffeemaschinen verboten.
Die Form der Begrüßung in den Unterrichtsräumen wird einer Vereinbarung zwischen Lehrer und Klasse überlassen.
12. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Rauchen untersagt.
13. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
14. Die Regelung für Fundsachen wird durch Aushang und zu Beginn eines jeden Schuljahres durch Rundschreiben bekannt gegeben.
15. Die Bibliotheksordnung für die Zentralbücherei wird durch Aushang vor den Bibliotheksräumen bekannt gegeben.
16. Für Mitteilungen der SMV und anderer Verbände und Einrichtungen, die sich mit Jugendarbeit befassen, stehen im Vorraum des Altbaus und in den Klassenzimmern Anschlagtafeln zur Verfügung. Das Bekleben von Türen und Fenstern ist im gesamten Schulgebäude zu unterlassen.
Alle Plakatanschläge und Bekanntmachungen bedürfen der Genehmigung durch das Direktorat.
17. Die Rundspruchanlage sollte ausschließlich für besonders wichtige Mitteilungen genutzt werden. Durchsagen bedürfen der Genehmigung durch das Direktorat und erfolgen in der Regel gegen Ende der fünften Stunde.